Datenschutz

1. Allgemeines

erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Mit der widerspruchslosen Bestellung bzw. Entgegennahme der Ware erkennt der Käufer diese Bedingungen an. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung ohne ausdrücklichen Widerspruch ausführen. Wir behalten uns Änderungen unserer Bedingungen vor. Die geänderte Fassung gilt für alle Kaufverträge, die nach Inkrafttreten der geänderten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abgeschlossen werden.

(2) Die Daten des

erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Mit der widerspruchslosen Bestellung bzw. Entgegennahme der Ware erkennt der Käufer diese Bedingungen an. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung ohne ausdrücklichen Widerspruch ausführen. Wir behalten uns Änderungen unserer Bedingungen vor. Die geänderte Fassung gilt für alle Kaufverträge, die nach Inkrafttreten der geänderten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abgeschlossen werden.

2. Angebot und Vertragsschluss, Preise und Rabatte

(1) Unsere Preisliste

ist nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Die angegebenen Maße sind nur ungefähr; Toleranzen von +/- 3% bleiben als handels- und branchenüblich vorbehalten. Die angegebenen Preise sind freibleibend und unverbindlich. Sie gelten pro angegebene Mengeneinheit und verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Lieferung/Rechnungsstellung gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Für den Kaufpreis maßgeblich ist unsere am Tag der Lieferung gültige Preisliste, sofern die Lieferung mehr als sechs Wochen nach Bestellung erfolgt und eine etwaige zwischenzeitliche Preisanpassung sich im Rahmen der Marktgegebenheiten hält.

(2) Allein maßgeblich

für die Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragspartien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fort gelten. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Der

Zusammenschluss mehrerer zu einer Käufer- oder Einkaufsvereinigung kann nur dann als ein Käufer angesehen werden, wenn diese Stelle zentral als Rechnungsempfänger und -zahler auftritt und die Haftung für die pünktliche Zahlung der Rechnung übernimmt. Zahlungen des einzelnen Käufers an die Käufer- oder Einkaufsvereinigung erfolgen nicht mit Schuld befreiender Wirkung uns gegenüber und lassen den vereinbarten Eigentumsvorbehalt unberührt.

3. Lieferung und Versand

(1) Lieferung und

Versand erfolgen für Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtfahrer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Die Wahl der Versandart und des Versandweges bleibt uns überlassen, falls der Besteller bei Auftragserteilung keine anderweitige Weisung erteilt hat. Wir sind berechtigt, durch derartige Weisungen entstehende Mehrkosten dem Besteller zu berechnen. Abholung der Ware ist nicht möglich. Der Empfänger hat Ersatzansprüche wegen des Verlustes von Beförderungsstücken auf dem Beförderungsweg gegenüber dem Beförderer geltend zu machen. Wir treten bereits hiermit etwaige Ersatzansprüche gegenüber dem Beförderer an den Besteller ab. Entsprechendes gilt im Falle von Beschädigungen, welche Beförderungsstücke auf dem Beförderungsweg erleiden; diese muss der Empfänger sofort auf dem Frachtbrief oder dem Lieferschein bescheinigen lassen. In von uns nicht zu vertretenden Fällen des Verlustes oder der Beschädigung von Beförderungsstücken beschränken sich die Rechte des Käufers uns gegenüber auf die sich aus § 281 BGB ergebenden Ansprüche.

(2) Eine Versicherung

erfolgt nur auf besondere Anordnung und ausschließlich auf Kosten des Käufers, soweit nicht ohnehin eine Speditionstransportversicherung abgeschlossen worden ist.

(3) Der Käufer

unterwirft sich den Bedingungen der an der Beförderung der Ware beteiligten Verfrachtungs- und Versicherungsunternehmen.

(4) Lieferungen im

sogenannten Streckengeschäft und zimmerweise Lieferungen werden von uns nicht ausgeführt.

4. Zahlungsbedingungen

(1) Wenn nichts

anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag bei Inempfangnahme der Kaufsache innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung
zulässig.

(2) Treten nach

Vertragsschluss Umstände ein, die die Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit des Käufers in Frage stellen und damit seine Gegenleistung als gefährdet erscheinen lassen (z.B. Zahlungseinstellung, Nichteinlösung von Schecks und Wechsel sowie Kündigung der Warenkreditversicherung des Verkäufers), sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung in angemessener Höhe zu verlangen. Dies gilt auch dann, wenn solche Umstände bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorlagen, dies von uns aber trotz eigener verkehrsüblicher Sorgfalt nicht festgestellt werden konnte. Kommt der Käufer unserem Verlangen nach Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung nicht nach, sind wir zudem berechtigt, die Lieferung der Ware bis zur Leistung der Vorauszahlungen bzw. der Sicherheit durch den Käufer zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Eine Geldschuld ist während des Verzugs für das Jahr mit 8 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz zu verzinsen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass uns
als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist.

(3) Zahlungen sind

unabhängig vom verzögerten Eingang der Rechnung oder Ware fällig, soweit uns nicht diesbezüglich grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen, frühestens jedoch mit Eingang der Rechnung und der Ware.

(4) Wechsel und

Schecks werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung angenommen und gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Übernehmen wir im sogenannten Umkehr-Wechselverfahren die Ausstellerhaftung aus einem vom Käufer akzeptierten Wechsel, gilt als Bezahlung erst die Einlösung des vom Käufer ausgestellten Schecks und das Erlöschen unserer Ausstellerhaftung aus dem vorgenannten Wechsel. Hinsichtlich der rechtzeitigen Vorlage von Wechseln oder Schecks wird keinerlei Haftung übernommen. Wechselspesen und Diskont gehen zu Lasten des Käufers.

(5) Bei einem vom Käufer

 zu vertretenden Zahlungsrückstand von mehr als einer Woche werden alle auch noch nicht fälligen Ansprüche aller Art sofort einforderbar, soweit die Gegenleistung von uns bereits erbracht ist. Dies gilt auch dann, wenn die Voraussetzungen des Abs. 2 Sätze 1 und 2 erfüllt sind. Alle auch noch nicht fälligen Ansprüche aller Art werden weiter dann sofort einforderbar, wenn die persönliche oder wirtschaftliche Lage des Schuldners eine ungestörte Fortführung der Geschäftsbeziehungen nicht möglich und unsere Ansprüche gefährdet erscheinen lassen.

(6) Erfolgte Zahlungen werden stets gemäß §§ 366 Abs. 2, 367 Abs. 1 BGB angerechnet.